Grundsätzlich müssen gemeinnützige Organisationen, die mehr als 45.000 € Gesamteinnahmen im Jahr haben, zeitnah vereinnahmte Spenden, Mitgliedsbeiträge und Einnahmen aus einem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb (z. B. Vereinsgaststätte, Merchandising) für den Satzungszweck verwenden und mit einer Mittelverwendungsrechnung nachweisen. Ab 2026 sollen gemeinnützige Organisationen mit Gesamteinnahmen bis 100.000 € von dieser Verpflichtung ausgenommen werden. Besonders für kleine Vereine würde das den administrativen Aufwand deutlich verringern.