Urlaub Gepäck verloren

Hat die Fluggesellschaft das Gepäck angenommen und es geht danach verloren, dann haftet sie für Verlust, Beschädigung oder Zerstörung, außer der Schaden ist auf die Eigenart des Gepäcks oder einem ihm innewohnenden Mangel (Flüssigkeiten, zerbrechliche Gegenstände) zurückzuführen. Wenn das Gepäck nicht ankommt oder beschädigt ist, muss man das am besten sofort aber spätestens innerhalb von 7 Tagen bei der Airline (Lost and Found-Schalter) oder dem Reiseveranstalter anzeigen und den Schaden genau beschreiben (Fotos?). Bei Verspätung haben Sie 21 Tage (nachdem das Reisegepäck zur Verfügung gestellt wurde) Zeit. Ist das Gepäck nach 21 Tagen immer noch nicht da, gilt es als verloren und man hat Schadenersatzansprüche. Wichtig ist der Gepäckaufkleber vom Check-In, deshalb gut aufheben.

Die Höchstgrenze für den Ersatz ist bei ungefähr 1.600 € pro Passagier, ist das Gepäck nicht oder verspätet am Reiseziel angekommen, kann der Reisepreis gemindert werden.

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