Seit 01.11.2026 wird eine „Universelle Bearbeitungsgebühr“ (UHF) von 2 € pro Warenposition einer Bestellung aus Nicht-EU-Ländern berechnet. Das ist eine Maßnahme gegen die Paketflut aus dem Ausland. Seit Juli wird bereits eine Importabgabe fällig, die sich nach dem Inhalt der Pakete richtet und mindestens 3 € beträgt. Diese Regelung soll bis 30.06.2028 gelten. Danach soll diese 3 €-Pauschale durch feste Zolltarifklassen ersetzt werden.
Mit der UHF verteuern sich kleine Bestellungen bzw. gemischte Warensendungen weiter. Anders als die Importabgabe soll die UHF keine temporäre Maßnahme sein und auf alle Güter erhoben werden.