Das Unternehmen bzw. die Mitarbeiter/innen der Schule, die mit der Schulspeisung beauftragt sind, tragen die Hauptverantwortung für die Sicherheit der abgegebenen Speisen. Dazu gehören alle damit verbundenen Pflichten (Arbeitsschutz, Hygienevorschriften). Die Schulverpflegung muss so gestaltet werden, dass durch das vorhandene Angebot eine gesundheitsfördernde Auswahl durch die Essensteilnehmer realisiert werden kann.
Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung hat Qualitätsstandards für die Verpflegung an Schulen und Kitas festgelegt. Es sollen leckere und abwechslungsreiche Hauptgerichte, Salate und Desserts angeboten werden.
Das optimale Angebot besteht danach aus:
- täglich Getreideprodukte oder Kartoffeln, davon mind. 1 x Vollkornprodukte und max. 1 x Kartoffelerzeugnisse
- täglich Gemüse, davon 2 x Rohkost oder Salat
- 2 x Obst
- 2 x Milch oder Milchprodukte
- 2 x Fleisch/Wurst, davon mind. 1 x mageres Muskelfleisch
- 1 x Seefisch, alle 14 Tage fettreicher Seefisch
dazu sollte frei verfügbar Trinkwasser angeboten und natürlich die HACCP-Regeln eingehalten werden.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite von IN FORM - Deutschlands Initiative für gesunde Ernährung und mehr Bewegung und bei „Schule + Essen = Note 1“, das sich auf der didacta in Hannover vom 20.-24.02.2018 präsentiert hat.
Quelle: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), Deutsche Gesellschaft für Ernährung, IN FORM