Schenkung von Bargeld

Wenn man sich bei einer Schenkung nicht an die rechtlichen Regelungen hält, kann das schnell zu einer Straftat werden. Schenken die Großeltern z. B. einen größeren Geldbetrag (über 10.000 €) in bar an den Enkel, muss der (wenn er das Geld bei der Bank einzahlen will) die Herkunft nachweisen. Nun will die Bank aber auch wissen, woher die Großeltern das Geld haben, es könnte ja illegal erworben worden sein. Aber auch das Finanzamt interessiert sich dafür, denn z. B. Großeltern dürfen nur maximal 200.000 € an die Enkel verschenken. Hier bitte die Freibeträge beachten, die für einen Zeitraum von 10 Jahren gelten. Die Freigrenzen gelten aber auch für Immobilien, Kunst, Aktien usw.

Wenn die Schenkung über den Freibeträgen liegt, fällt Schenkungssteuer an. Schenkungen müssen angezeigt werden, dafür gibt es Formulare beim Finanzamt. Lassen Sie die Schenkung notariell beurkunden, entfällt die Anzeigepflicht.

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