Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen sind verpflichtet den Finanzbehörden Auskünfte über bestimmte Transaktionen zu melden. Gewinne aus dem privaten Handel mit Kryptowährung sind steuerfrei, wenn die Einjahresfrist (Spekulationsfrist) eingehalten wird. Es gibt eine Freigrenze von 1.000 € pro Kalenderjahr, wird sie überschritten, ist der gesamte Gewinn steuerpflichtig. Entscheidend ist also für private Kapitalanleger die Jahresfrist. Deshalb sollte der Handel genau dokumentiert werden. Erklärungspflichten genau einhalten, bei Nichtbeachtung drohen steuerstrafrechtliche Konsequenzen