Neue Rechtsform ohne Gewinnausschüttung geplant

Nachhaltiges Unternehmertum mit Ausrichtung auf Fortbestehen und Sicherung von Arbeitsplätzen soll mit einer neuen eigenständigen Rechtsform (Gesellschaft mit gebundenem Vermögen GmgV) gefördert werden. Durch einen „Asset Lock“ (Verbot von Gewinnausschüttung an Eigentümer) soll Unternehmensvermögen dauerhaft an das Unternehmen durch Reinvestition gebunden werden. Außerdem soll es eine mitgliedschaftliche Struktur (ähnlich einer Genossenschaft, aber ohne Mindestanzahl von Mitgliedern) ohne freie Anteilsübertragbarkeit (Verhinderung der Übernahme durch Investoren) geben. Eine Gründung soll mit geringem Kapitalaufwand möglich sein. Gewinne dürfen nicht ausbezahlt werden, ausscheidende Mitglieder sollen höchstens das bei Gründung eingebrachte Kapital zurückerhalten. Wird die Gesellschaft aufgelöst und mehr Kapital vorhanden sein, als den Mitgliedern zurückgegeben werden darf, soll es an ein anderes Unternehmen mit Vermögensbindung bzw. an den Staat gehen