Minijobber: Rückkehr zur Rentenversicherungspflicht möglich

Minijobber: Rückkehr zur Rentenversicherungspflicht möglich

Minijobber können sich auf Antrag von der Rentenversicherung befreien lassen, das konnte bisher nicht widerrufen werden. Seit 01.07.2026 ist das aber einmalig möglich. Minijobber können zur Rentenversicherung zurückkehren und zukünftig wieder eigene Beträge in die Rentenversicherung einbezahlen. Man muss den „Antrag zur Aufhebung von der Befreiung von der Rentenversicherungspflicht“ herunterlagen, ausfüllen, unterschreiben und dem Arbeitgeber übergeben. Der leitet dann alles in die Wege. Bekommt man keine Nachricht von der Minijobzentrale gilt der Antrag als bewilligt. Einen Bescheid über die Aufhebung bekommt man anscheinend nicht.