Zum 01.01.2027 soll der Mindestlohn von derzeit 13,90 € auf 14,60 € erhöht werden. Das Bundeskabinett hatte am 29.10.2025 die Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung beschlossen. Der gesetzliche Mindestlohn soll vor Ausbeutung und Lohndumping schützen, ca. 6 Millionen Beschäftigte sollen davon profitieren. Wenn kein höherer Lohn vereinbart ist, gilt bis auf wenige Ausnahmen der gesetzliche Mindestlohn. Gewerkschaften haben mit Arbeitgebern in einigen Branchen eigene höhere Mindestlöhne in einem Tarifvertrag vereinbart, das gilt als allgemeinverbindlich und alle Unternehmen der entsprechenden Branche müssen den vereinbarten Mindestlohn zahlen. Ist noch nicht endgültig entschieden, der Bundesrat und Bundestag müssen noch zustimmen.