Ein Einwurfeinschreiben dient nicht als Beweis für den Zugang einer Kündigung. Das BAG hat nun endgültig entschieden (AZ. 2 AZR 184/25) und die jahrelange Rechtsunsicherheit zu Ungunsten von Arbeitgebern beendet. Wer sicher gehen will, sollte einen Boten schicken oder persönlich die Kündigung mit einem Zeugen überbringen, damit man beweisen kann, dass wichtige Dokumente wirklich zugestellt wurden. Der rechtswirksame Zugang einer Kündigung ist nicht nur Voraussetzung für die Wirksamkeit, sondern auch für Fristenläufe.