Kein Lachgas mehr für Minderjährige

Ab dem 12.04.2026 dürfen Jugendliche unter 18 Jahren kein Lachgas mehr kaufen oder besitzen.

Der Verkauf von Lachgas in Automaten oder im Onlinehandel wird verboten. Erwachsene können kleine Kartuschen kaufen (z. B. für einen Sahnespender, große Kartuschen sind dann ebenfalls verboten. Auch für K.o.-Tropfen gibt es strengere Vorschriften. Sie dürfen ebenfalls nicht mehr im Versandhandel und an Automaten verkauft werden, für gewerbliche, industrielle und wissenschaftliche Zwecke bleiben sie aber erlaubt.