Höhere KfW-Kredite für „Jung kauft Alt“

Ab 3. August 2026 hat das Bundesbauministerium die Förderhöchstbeiträge für „Jung kauft Alt“ angehoben und entschieden, dass die Sanierung zukünftig schrittweise erfolgen darf. Junge Familien mit einem zu versteuernden Einkommen von max. 90.000 € (ein minderjähriges Kind, bei weiteren Kindern Erhöhung) können höhere Summen beantragen (mit einem Kind 140.000 €, Summe steigt bei mehreren Kindern). Zinsen werden durch Bundesmittel bezuschusst. Es muss sich um einen Ersterwerb für eine selbstgenutzte Immobilie (Energieeffizienzklasse F, G, oder H) handeln, die innerhalb von 54 Monaten saniert werden muss. Es gibt verpflichtende Maßnahmen, die durchgeführt werden müssen (z. B. Fenstertausch, Fassadendämmung). Eventuell kann die Pflicht zum Heizungstausch entfallen. Das Förderprogramm kann mit anderen KfW- oder BAFA-Förderangeboten kombiniert werden. Bitte gut beraten lassen.