Handwerkerleistung noch steuerlich absetzen?

Ab 2027 soll nach Plänen der Bundesregierung die steuerliche Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen von 20% der Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten auf 15% reduziert werden, maximal nicht mehr 1.200 €, sondern nur noch 900 €. Arbeitskosten sollen bis maximal 6.000 € absetzbar sein und Materialkosten bleiben komplett ausgeschlossen. Wenn Sie Renovierungen planen bzw. durchführen, sollten sie diese noch in 2026 per Überweisung zahlen, es zählt das Datum der Zahlung, nicht das Rechnungsdatum. Barzahlungen werden nicht anerkannt. Noch ist es aber noch nicht beschlossen.