Geplante Entlastung für das Ehrenamt

Bisher sind für nebenberuflich tätige Übungsleiter, Ausbilder, Pfleger für kranke Menschen oder Betreuer für Menschen mit Behinderung bis zu 3.000 € im Jahr steuerfrei. Dieser Übungsleiterfreibetrag soll ab 01.01.2026 auf 3.300 € angehoben werden. Für sonstige Tätigkeiten z. B. nebenberufliche Mitarbeit im Vorstand eines Vereins oder als Platzwart gilt die Ehrenamtspauschale, die von bisher 840 € ab dem 01.01.2026 auf 930 € angehoben werden soll.