Freiwillige Einkommenssteuererklärung

Manchmal ist es besser eine Steuererklärung abzugeben, obwohl keine Einkommenssteuererklärungspflicht besteht. Bestimmte Ausgaben können dann abgesetzt werden z. B. Handerkerleistungen, Spenden, Werbungskosten, die den Arbeitnehmerpauschbetrag überschreiten, haushaltsnahe Dienstleistungen, Pflegekosten. Bei einer freiwilligen Steuererklärung gelten die Abgabefreisten nicht, sie kann bis spätesten 4 Jahre nach Ablauf des Jahres für die die Erklärung erstellt werden soll, abgegeben werden. Manchmal kann man sich so einen Teil der gezahlten Steuern zurückholen. Die freiwillige Abgabe einer Einkommenssteuererklärung, die man auch Antragsveranlagung nennt, ist nur für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer möglich, wenn sie nur Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit bei einem Arbeitgeber erzielen.