Die Kfz-Steuer kann seit diesem Jahr nur noch als einmaliger Jahresbeitrag entrichtet werden. Das Verteilen des Betrags auf eine halbjährliche oder gar vierteljährliche Abbuchung ist nicht mehr möglich. Fällig wird der Betrag nach der ersten Zulassung, wenn der Steuerbescheid kommt, die Steuer ist dann im Voraus für das kommende Jahr zu zahlen. Bei Saisonkennzeichen wird die Steuer anteilig berechnet. Die Höhe der Steuer hängt vom Fahrzeugtyp ab. Anscheinend wir der Steuerbescheid nicht mehr jährlich verschickt, sondern nur noch einmalig nach der Zulassung. Deshalb gut aufbewahren.