Zum 01.07.2026 wird das Bürgergeld schrittweise in die neue Grundsicherung für Arbeitssuchende (Grundsicherungsgeld) überführt. An der Höhe der Regelsätze ändert sich erst einmal nichts. Vorrangig soll eine Vermittlung in Arbeit angestrebt werden, noch bevor eine längere Qualifizierung angedacht wird. Die Leistungen sollen gerechter und treffsicherer werden. Wer zumutbare Arbeit ablehnt oder Termine versäumt, muss mit Kürzungen rechnen. Leistungsbezieher müssen keinen neuen Antrag stellen, die Bewilligungen laufen unter dem neuen Namen weiter. Das Recht auf ein Schlichtungsverfahren fällt zukünftig weg. Streit über Maßnahmen, Weiterbildung oder Bewerbungen werden in einem Verwaltungsakt entschieden. Außerdem wird die Karenzzeit beim Schonvermögen gestrichen, Vermögen muss von Anfang an offengelegt und bis zu bestimmten Freigrenzen verbraucht werden. Unterkunftskosten werden stärker begrenzt und eventuell zeitnah Kostensenkungsverfahren eingeleitet. Bescheide bitte prüfen, Fristen beachten und gegebenenfalls Widerspruch einlegen.