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k&k Consulting Magdeburg

2023

2023 (9)

Weihnachtsgeld

 

Wer hat Anspruch?

 

Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf Weihnachtsgeld, allerdings gibt es Ausnahmen:

Zwischen Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden können jederzeit individuelle Vereinbarungen getroffen werden.

Wenn ein Arbeitgebender drei Jahre in Folge seinen Arbeitnehmenden Weihnachtsgeld gezahlt hat, ohne die Freiwilligkeit der Leistung ausdrücklich, schriftlich und eindeutig zu äußern, dann zählt dies eventuell zum Gewohnheitsrecht.

Oft ist die Zahlung des Weihnachtsgeldes durch einen Tarifvertrag, der für das Unternehmen gilt, geregelt.

Auch in einer Betriebsvereinbarung kann die Zahlung von Weihnachtsgeld zugesichert sein

Das Unternehmen muss nach dem Gleichbehandlungsgrundsatz Weihnachtsgeld auszahlen, einzelne Mitarbeitende dürfen nicht ausgeschlossen werden.

Unternehmer sollten unbedingt das Weihnachtsgeld nur mit einem Freiwilligkeits- oder Widerrufsvorbehalt auszahlen, sonst besteht die Gefahr, dass die Zahlung in Zukunft verpflichtend ist. Es empfiehlt sich bei der ersten Auszahlung einen Rechtsbeistand hinzuzuziehen.

 

Wer hat keinen Anspruch?

Kündigung

Bei einer Kündigung kommt es darauf an, ob das Weihnachtsgeld Entgeltcharakter hat, d.h. dass die geleistete Arbeit zusätzlich vergütet wird, dann hat der ausscheidende Arbeitnehmende einen Anspruch auf ein anteiliges Weihnachtsgeld. Hat das Weihnachtsgeld Gratifikationscharakter (z. B. für Betriebstreue), dann ist es möglich Weihnachtsgeld nur auszuzahlen, wenn der Arbeitnehmende an einem bestimmten Stichtag ungekündigt im Unternehmen arbeitet.

Krankheit/Erziehungsurlaub

Sind Mitarbeitende langzeitkrank oder in Elternzeit können Sondervergütungen mit Entgeltcharakter gekürzt oder nicht ausbezahlt werden, wenn der Mitarbeitende nicht gearbeitet hat. Sondervergütungen mit Gratifikationscharakter erhalten Mitarbeitende in vollem Umfang, auch wenn sie nicht gearbeitet haben. Gratifikationen mit Mischcharakter können nur gekürzt werden, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

 

Gleichbehandlung

Es ist nicht erlaubt Arbeitnehmenden ungleich (aufgrund des Geschlechts oder der Art der Beschäftigung oder ähnlichem) zu behandeln. Das heißt, dass alle Arbeitnehmende Weihnachtsgeld bekommen müssen, wenn das Unternehmen Weihnachtsgeld auszahlt. Das gilt auch für Teilzeitkräfte und Minijobber, hier darf aber die Geringfügigkeitsgrenze nicht überschritten werden.

Es ist aber erlaubt Arbeitnehmenden mit einem höheren Gehalt keine Sonderzahlung zu bezahlen und die Zahlung von Extrageld von der Betriebszugehörigkeit abhängig zu machen.

 

Rückzahlung

Die Stichtagsklausel drückt aus, dass ein Anspruch auf Weihnachtsgeld nur dann besteht, wenn das Arbeitsverhältnis bis zu einem bestimmten Zeitpunkt bestand bzw. ungekündigt ist. Dies gilt bei einer betriebsbedingten Kündigung, aber auch wenn der Arbeitnehmende selbst kündigt. Wenn die Stichtagsklausel den Arbeitnehmenden unangemessen benachteiligt, kann sie ungültig sein.

Bei einer Zahlung von einem Monatsgehalt kann es zulässig sein den Mitarbeitenden betrieblich bis zum 31.03. des Folgejahres vertraglich zu binden, bei 2 Monatsgehältern ist dies sogar bis zum 30.06. zulässig. Verlässt man das Unternehmen vorher, kann der Arbeitgebende das Weihnachtsgeld eventuell zurückfordern.

Wenn im Arbeitsvertrag eine Rückzahlungsklausel ausdrücklich, eindeutig und überschaubar formuliert ist, dann kann der Arbeitgebende unter bestimmten Umständen das Weihnachtsgeld zurückfordern. Für Weihnachtsgeld unter 100 € gilt die Klausel nicht.

Eine Rückforderung sollte im Einzelfall genau geprüft werden.

 

Bitte beachten sie, dass wir keine Rechtsauskünfte geben, bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater oder einen Anwalt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wohngeld

Liegt das Einkommen unter einer bestimmten Grenze können Mieter, Eigentümer, die die Immobilie selbst nutzen und Bewohner eines Pflegeheims, die keine anderen Sozialleistungen beziehen, Wohngeld beantragen. Wie hoch das Wohngeld ist hängt von der Höhe der Miete und der Anzahl der Haushaltsmitglieder ab. Auf der Internetseite des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen gibt es einen Wohngeldrechner, dann weiß man, ob man berechtigt ist bzw. wie viel man bekommen kann. Keinen Anspruch auf Wohngeld haben Bezieher von Bürgergeld, Sozialhilfe oder Bafög, sie erhalten damit schon Leistungen für Wohnkosten. Wohngeld erhält man ab dem Monat de Antragsstellung, rückwirkend nur im Ausnahmefall möglich, wenn z. B. ein Antrag auf Bürgergeld abgelehnt wurde.

Jüngere Arbeitnehmer interessieren sich immer weniger für Titel, Posten oder dicke Gehaltsschecks, sie wollen mehr Freizeit und damit Alternativen für die bestehenden Arbeitszeitstrukturen.

Flexibel, ortsungebunden, feie Zeiteinteilung, Sinnstiftung, Mobilität, Spaß, Zeit für die Familie. Das sind Anforderungen von immer mehr Beschäftigten.

Home Office, Teilzeit, Gleitzeit, Vertrauensarbeitszeit, Jahresarbeitszeit, Rufbereitschaft, „Muttischichten“, Zeitwertkonto, unbezahlter Sonderurlaub – alles das sind Maßnahmen, die in Unternehmen immer mehr Bedeutung gewinnen werden.

Auch wenn das häusliche Arbeitszimmer nicht der Mittelpunkt der Tätigkeit ist, dürfen 2023 Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben in Höhe von 1.260 € geltend gemacht werden. Allerdings nur dann, wenn kein anderer Arbeitsplatz, von dem aus Büroarbeiten erledigt werden können, vorhanden ist. Seit 01.01.2023 handelt es sich dabei um einen Pauschbetrag, d. h. die tatsächlichen Kosten müssen nicht mehr nachgewiesen werden. Wenn die Voraussetzungen für die Anerkennung des Arbeitszimmers nicht für das ganze Jahr vorliegen, dann muss der Betrag durch zwölf geteilt werden und kann nur für die anerkannten Monate in Anspruch genommen werden. Der Pauschbetrag 2023 ist personenbezogen. Arbeiten mehrere Personen in dem Arbeitszimmer, kann der Pauschbetrag für jede Person abgezogen werden.

Bildungsurlaub in 2023

Wenn Weiterbildungen als Bildungsurlaub anerkannt sind, haben Sie vielleicht einen Anspruch auf bezahlten Extraurlaub. Neben fachlicher Weiterbildung zählen auch Marketing- und Führungskräftetrainings, aber auch Prävention und Seminare über Achtsamkeit und Resilienz dazu. Diese Seminare sind frei wählbar und können auch im Ausland stattfinden. Die Kosten für das Seminar trägt der Arbeitnehmer, der Arbeitgeber stellt die Beschäftigten für den Zeitraum des Bildungsurlaubs frei. Aber die Regeln sind in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich, bitte vorher informieren.

Für 2023 wurde die Midi-Job-Grenze um 400 € angehoben. Nun müssen zwischen einem Verdienst von 520,01 € und 2.000 € Arbeitnehmer*innen nicht die vollen Sozialbeiträge zahlen, da es sich um ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis handelt. Damit sollen Beschäftigungsverhältnisse, die über den Minijob hinausgehen, attraktiver werden und Arbeitnehmende sozial abgesichert werden.

Notvertretungsrecht

Seit dem 1. Januar 2023 ist ein Notvertretungsrecht für Ehegatten und Lebenspartner*innen in Kraft getreten. Bislang haben Partner*innen im Krisenfall nicht automatisch eine Entscheidung fällen dürfen. Das ändert sich nun. Die Neuregelung gibt dem Partner oder der Partnerin für einen Zeitraum von sechs Monaten die Möglichkeit, in Gesundheitsangelegenheiten oder über eine kurzfristige freiheitsentziehende Maßnahme zu entscheiden. Für diese Zeit ist auch der Arzt oder die Ärztin von der Schweigepflicht entbunden und darf Auskunft geben. Wer nicht will, dass der Partner oder die Partnerin das Notvertretungsrecht ausübt, kann schriftlich widersprechen oder eine andere Person bevollmächtigen.

 

Hilfe, ich schiebe die Arbeit vor mir her!

 

Was du heute kannst besorgen, …………, aber wie oft haben wir eine Ausrede, wie oft schieben wir Dinge, die längst erledigt sein sollten auf den nächsten Tag, und dann wieder auf den nächsten…..und den übernächsten?

Besiegen Sie den inneren Schweinehund!

 

 

1. Heute geht gar nichts!

An solchen Tagen müssen Sie sich selbst überreden, ja sogar zur Arbeit zwingen?

Dann versuchen Sie folgenden Trick:

Stellen Sie sich einen Wecker, nach einer bestimmten Zeit dürfen Sie eine Pause machen. Fangen Sie mit 10 Minuten Arbeitszeit an und lassen Sie eine fünfminütige Pause folgen. Steigern Sie die Arbeitszeit, aber nicht die Pausenzeit. Aber in der Pause belohnen Sie sich. (Vitaminhaltiges Getränk, Bewegung am offenen Fenster, Schokolade (in Maßen) an ganz schlechten Tagen auch ab und zu die heißgeliebte Zigarette usw.)

Sie werden sehen, die Pausen werden kürzer und  bald auch immer weniger.

 

2. Das mag ich nicht tun!

Der Ablagekorb ist überfüllt, weil Sie es  hassen, die Belege abzulegen?

Das ist wie der Besuch beim Zahnarzt. Je länger Sie es aufschieben umso schlimmer wird es!

Markieren Sie in Ihrem Terminkalender einen bestimmten Wochentag, an dem Sie regelmäßig Ihren Ablagekorb leeren. Lassen Sie den Berg nicht groß werden!

Stoppen Sie die Zeit, die Sie brauchen, versuchen Sie sich in der nächsten Woche zu  unterbieten, sportliche Herausforderungen spornen an!

 

3. Nie erreiche ich mein Ziel!

Planen Sie realistisch. Viele Menschen setzen sich Ziele, die unerreichbar sind. Setzen Sie sich Ziele, die Sie herausfordern, aber zum Erfolg führen.  Wenn Sie das gesetzte Ziel erreicht haben, können Sie stolz auf sich sein und das nächste Mal das Pensum steigern.

Sie werden sehen, auch Ihre Frustrationstoleranz wird steigen und Sie können kleine Fehlschläge und Enttäuschungen besser kompensieren.

 

4. Ich kann mich nicht motivieren!

Wenn Sie sich ein Ziel gesetzt haben, schreiben Sie auf, warum Sie dieses Ziel erreichen wollen. Lesen Sie die Aufstellung immer wieder durch, machen Sie sich die Vorteile klar, die Sie durch das Erreichen des Zieles erhalten.

 

5. Das dauert mir alles zu lange!

Setzen Sie sich Teilziele. Bis Freitag will ich die Kalkulation erstellt haben,

bis Mittwoch das  Angebot fertig haben usw.

Solche Deadlines schaffen Prioritäten und schützen vor Frustration, wenn es mal nicht so läuft. Nach einer Weile werden Sie die Vortermine genauso wie die Endtermine akzeptieren und dadurch zusätzliche Kräfte freisetzen.

 

6. Mir ist alles egal!

Das Ergebnis Ihrer Arbeit frustriert Sie, Sie können schlecht mit Niederlagen umgehen, Sie wollen keine neuen Herausforderungen suchen?

Machen Sie sich klar, dass Sie mit dieser Einstellung sich alle Chancen im Berufsleben verbauen,

vielleicht müssen Sie wirklich professionelle Hilfe suchen, um Ihre Persönlichkeit zu schulen, Sie müssen eine höhere Frustrationstoleranz entwickeln, Sie müssen ein besseres Stressbewältigungsvermögen erzielen, Sie müssen lernen mit Ablehnung und Enttäuschung umzugehen!

All diese Eigenschaften  kann man erlernen und trainieren. Beginnen Sie sofort damit!

 

7. Nachher fange ich an!

Setzen Sie sich genaue Termine.

Um 8.30 Uhr bearbeite ich meine Emails

Ab 9.00 Uhr erledige ich die Korrespondenz

Halten Sie diese Termine ein, egal wie Sie sich fühlen, setzen Sie sich und konzentrieren Sie sich auf die Arbeit, nun ist keine Zeit an andere Dinge zu denken. Richten Sie Ihre Gedanken voll auf die anstehende Tätigkeit aus, lassen Sie sich nicht durch die eigene Trägheit unterbrechen, bündeln Sie Ihre Energie für den Beginn der Arbeit und zögern Sie nicht!

 

8. Ich bin unzufrieden!

Belohnen Sie sich für Erfolge, tun Sie sich etwas Gutes, wenn Sie ein Ziel erreicht haben.

Erfüllen Sie sich einen Wunsch, gehen Sie essen, feiern Sie ein bisschen- Sie haben ja etwas erreicht!

Gewöhnen Sie sich an kleine Erfolge mit kleinen Dingen zu belohnen, aber gönnen Sie sich auch mal etwas Besonderes, wenn Sie eine große Herausforderung gemeistert haben.

Sie werden sehen, das tut Ihnen gut und lässt Ihr Selbstvertrauen wachsen.

 

9. Ich mache alles falsch!

Machen Sie am Ende des Tages einen kurzen Rückblick. Was ist gut gelaufen, was hätten Sie besser machen können, wo sollten Sie andere Regeln aufstellen?

Sie werden sehen, nach einigen Tagen überwiegt das Positive, auch weil sie negative Tendenzen früher erkennen und so ausschalten können.

 

10. Ich mag mich nicht!

Akzeptieren Sie, wenn es mal gar nicht läuft. Machen Sie zur Entspannung etwas anderes, leichteres, schöneres.

Wenn Sie ein Hobby haben, dann lenken Sie sich damit ab, treiben Sie Sport, motivieren Sie sich durch neue Eindrücke, lesen Sie ein Buch.

Akzeptieren Sie den inneren Schweinehund, nicht immer können Sie gewinnen!

 

 

 

Fingerfood bei Demenz



Es gibt viele Gründe, warum Demenzkranke nicht essen wollen.

Einer dieser Gründe ist, dass die Erkrankten das Essen einfach vergessen. Sie haben kein Hungergefühl und auch kein Durstgefühl mehr.
Es sollte immer versucht werden, dass der Kranke so lange wie möglich selbst essen kann und vor allem sein eigenes Tempo und den Essensrhythmus bestimmen darf. Wenn aber der Umgang mit Messer und Gabel nicht mehr möglich ist, oder der Patient unruhig ist bzw. ich leicht ablenken lässt, dann kann man die Essensaufnahme mit Fingerfood unterstützen.
Servieren Sie kleine Happen, die man mit den Fingern greifen und leicht in den Mund stecken kann (kleine gekochte Eier, Würstchen, Kartoffelspalten, Gemüsestückchen, Fleischbällchen, Fischstäbchen, Tortelini, kleine Omeletts, Chickennuggets usw.)
Desserts kann man in flüssiger Form reichen und dazu Gefäße in kräftigen Farben verwenden, die die Aufmerksamkeit wecken.

Wenn die Patienten einen ausgeprägten Bewegungsdrang haben, dann kann man sie auf dem Weg begleiten und immer wieder das Essen reichen, oder das Essen an verschiedenen Orten servieren (Imbiss-Stationen), verteilen Sie Teller mit kleingeschnittenem Obst, Käsewürfeln, kleinen belegten Broten oder Kuchenstückchen auf der Station, sodass der Patient immer wieder an das Essen erinnert wird.


Vergessen Sie aber auf keinen Fall die Flüssigkeitszufuhr, vermeiden Sie Dehydration.
Mit verschiedenen Säften können Sie die Vitaminzufuhr beeinflussen, mit Milch-Mix-Getränken  die Calciumzufuhr.

Schaffen Sie für die Betroffenen eine Umgebung, die Sicherheit und Vertrauen vermittelt, sorgen Sie für entspannte Atmosphäre beim Essen.
Ausreichende Energie- und Flüssigkeitszufuhr sind unbedingt nötig um Mangelzustände zu vermeiden.

Aber auch die Hygieneregeln müssen unbedingt eingehalten werden. Unansehnliche Speisen müssen sofort ausgetauscht werden, halten Sie deshalb die Mengen klein und übersichtlich, lieber öfter austauschen. Ihre zuständige Lebensmittelüberwachungsbehörde hilft Ihnen gerne bei der Erarbeitung eines solchen Konzeptes mit Tipps, ein Berater wird Sie bei der Umsetzung unterstützen.

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