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Die Aktiva Seite (I) - Das Anlagevermögen Peter Kaminski Magdeburg

Die Aktiva Seite (I) - Das Anlagevermögen

  • Freitag, 24 September 2010 00:00
  • geschrieben von  Junghans, Wolfgang

Das Anlagevermögen umfasst alle Vermögenswerte eines Unternehmens, die ihm langfristig zur Verfügung stehen[1]. Hierbei umfasst das Anlagevermögen, die folgenden Vermögensgegenstände, die auch in dieser Reihenfolge bilanziert werden müssen[2]:

(1) Immateriellen Werte des Anlagevermögens

(2) Sachanlagen

(3) Längerfristigen Finanzanlagen.

Die immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens umfassen alle nicht körperlichen Vermögensgegenstände, die einem Unternehmen für einen längeren Zeitraum zur Verfügung stehen. Hierbei dürfen aber nur die Vermögensgegenstände bilanziert werden, die vom Unternehmen erworben wurden. Es besteht eine Aktivierungspflicht. Nicht hingegen dürfen immaterielle Werte aktiviert werden, die selbsterstellt oder unentgeltlich erworben wurden. Somit liegt hier ein Aktivierungsverbot vor. Erwirbt dementsprechend z.B. eine Bäckerei ein neues Kuchenrezept im Wert von 10.000€, dass sie langfristig verwerten will, so muss dieses aktiviert werden. Bekommt die Bäckerei das Rezept aber z.B. durch einen in Rente gehenden Bäcker geschenkt, darf es dieses nicht aktivieren. Dasselbe gilt, wenn das Rezept selbst von der Bäckerei entwickelt wurde. Immaterielle Werte werden immer mit ihren Anschaffungskosten aktiviert. Dabei erfolgt in den Folgejahren eine planmäßige Abschreibung. Zudem ist eine außerplanmäßige Abschreibung möglich. Zu den immateriellen Gütern gehören u.a. Lizenzen, gewerbliche Schutzrechte oder geleistete Anzahlungen auf immaterielle Güter.[3]

Die Sachanlagen umfassen alle beweglichen und unbeweglichen körperlichen Vermögenswerte, die einem Unternehmens zugeordnet werden können und dauerhaft in diesem genutzt werden sollen. Sie können selbsterstellt oder beschafft sein. Die Bewertung der Sachanlagen erfolgt bei den beschafften Vermögensgegenständen mit den Anschaffungskosten und bei den selbsterstellten Vermögensgegenständen mit den Herstellungskosten. Wie bei den immateriellen Gütern hat eine planmäßige Abschreibung in den Folgejahren zu erfolgen. Hiervon ausgenommen sind Grundstücke, die i.d.R. nicht planmäßig abgeschrieben werden. Nichtsdestotrotz kann bei beiden eine außerplanmäßige Abschreibung erfolgen. Bespiele für Vermögensgegenständen der Sachanlagen sind z.B. Grundstücke, Bauten, Maschinen oder die Betrieb- und Geschäftsausstattung eines Unternehmens. [4]

Zu dem letzten Bereich, den längerfristigen Finanzanlagen, gehört das in Form von Eigenkapital und Fremdkapital gebundene Kapital, welches anderen Unternehmen bereitgestellt wurde und dem eigenen Geschäftsbetrieb längerfristig dienen soll z.B. wenn ein Unternehmen Anteile an einem Lieferanten übernimmt um diesen langfristig zu übernehmen oder eine dauerhafte Partnerschaft aufzubauen. Bilanziert werden die längerfristigen Finanzanlagen mit ihren Anschaffungskosten. Hierbei ist an jedem Bilanzstichtag zu prüfen, ob eine Wertminderung dieser Finanzanlagen vorliegt. Liegt dieser Fall vor und ist davon auszugehen, dass diese Minderung dauerhaft ist so muss auf den beizulegenden Wert (= Barwert der Anlage) außerplanmäßig abschrieben werden. Sollte die Wertminderung nur vorrübergehend sein, so kann eine außerplanmäßige Abschreibung bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften erfolgen (Wahlrecht). Bei Kapitalgesellschaften besteht dieses Wahlrecht hingegen nicht. Zu den längerfristigen Finanzanlagen gehören u.a. Unternehmensbeteiligungen, die langfristig dem Geschäftsbetrieb dienen sollen (z.B. eine Beteiligung an einem Zulieferer um dauerhaft niedrigere Einkaufspreise zu realisieren) oder Wertpapiere, die für das Unternehmen eine längerfristige Kapitalanlage darstellen.[5]


[1] Vgl. Auer (2000), S. 100, 102, 103.

[2] Vgl. Auer (2000), S. 100, 102, 103.

[3] Vgl. Baetge/Kirsch/Thiele (2003a), S. 265-266, 268-269, 271-272.

[4] Vgl. Baetge/Kirsch/Thiele (2003a), S. 288-293.

[5] Vgl. Baetge/Kirsch/Thiele (2003a), S. 316-317, 319-320, 327.

 


Quellen

Auer, K. V. (2000), Externe Rechnungslegung,1. Ausg., Springer Verlag: Belin, Heidelberg, New Yourk.

Beatge, J., Kirsch, H.-J., & Thiele, S. (2003a), Bilanzen, 7. Ausg., IDW-Verlag: Düsseldorf. IDW-Verlag.


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Stichworte: Accounting, Bilanz, Aktiva, Anlagevermögen

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