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E-Bike und Alkohol im Straßenverkehr

Wer alkoholisiert mit dem Fahrrad oder einem Pedelec (bis 25 km/h) fährt, begeht ab 1,6 Promille eine Straftat. Hier droht z. B. eine Geldstrafe, Punkte in Flensburg, Entzug der Fahrerlaubnis für motorisierte Fahrzeuge und/oder MPU (medizinisch-psychologische Untersuchung).

Für Fahrer von E-Bikes und Pedelecs, die mehr als 25 km/h schaffen, gelten die gleichen Regeln wie für Autofahrer.  Bei 0,3 Promille und Fahrauffälligkeit wird es gefährlich, bei 0,5 Promille drohen eine Bußgeld von 500 €, zwei Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot.

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