0391. 83 80 9 10 0391. 83 80 9 12 info@kundkconsulting.de

k&k Consulting Magdeburg

Verpflichtender Zuschuss zur betrieblichen Altersvorsorge

Seit 2022 müssen Arbeitgebende einen verpflichtenden Zuschuss zur betrieblichen Altersversorgung bezahlen. Bisher war das nur bei Neuzusagen der Fall. Arbeitgebende, die eine Entgeltumwandlung durchführen (z. B. Direktversicherung, Pensionskasse, -fond) und dabei Sozialversicherungsbeiträge sparen müssen15% des umgewandelten Entgelts, aber höchstens die eingesparten Sozialversicherungsbeiträge als Zuschuss leisten. Ausnahmen gibt es über Tarifverträge.

  • 1640
  • Letzte Änderung am Freitag, 08 Juli 2022 05:24

weitere Beiträge