Damit Alleinerziehende durch die Pandemie bei der Lohn- und Einkommenssteuer nicht zu hoch belastet werden, wurde der Entlastungsbeitrag für die Jahre 2020 und 2021 mehr als verdoppelt von 1.908 € auf nun 4.008 € jährlich. Dieser Betrag gilt nun ab 2022 unbefristet.
Seit 1.01.2022 wurde der steuer- und sv-freien Sachbezug von bisher 44 auf 50 Euro monatlich erhöht. Wichtig: Das gilt nur für Sachbezüge, nicht für Geld (z. B. zweckgebundene Geldleistungen oder nachträgliche Kostenerstattung, mögliche Auszahlung der Gutscheine). Die Gutscheine/Geldkarten dürfen nur zum Bezug von Waren oder Dienstleistungen genutzt werden.
Es gibt zwei Möglichkeiten: Gutscheine für limitierte Netze (z. B. Einkaufsläden, City-Cards)
und Gutscheine für eine limitierte Produktpalette (Tankkarten, Gutscheine für Bücher, Fitness, Kino).
Vorsicht bei Gutscheinen für Online-Händlern, diese werden nur begünstigt, wenn sie ausschließlich zum Bezug von Waren/Dienstleistungen aus der eigenen Produktpalette berechtigen. Die Gutscheine müssen zusätzlich zum geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden, eine Entgeltumwandlung ist ausgeschlossen.
Unsere Beratung kann für Gründer*innen, die aus der Arbeitslosigkeit gründen, von der Agentur für Arbeit/Jobcenter zu 100% übernommen werden. Auch für Gründer*innen, die aus dem Berufsleben starten, gibt es Fördermöglichkeiten. Wir informieren Sie gerne.
Kommt der Arbeitgebende für Ihre Verpflegung und Unterkunft auf, müssen Arbeitnehmende diese Sachbezüge versteuern. 2021 gelten zum Teil höhere Werte als im Jahr zuvor. Für ein Frühstück müssen Sie 1,87 Euro angeben, für ein Mittag- oder Abendessen 3,57 Euro und für eine gestellte Unterkunft 8,03 Euro pro Tag.
Der Monatswert für Verpflegung beträgt 270 € und für die Unterkunft/Miete 241 €
Wer vor dem 08.03.2020 Tickets für Veranstaltungen gekauft hat, die corona-bedingt ausgefallen sind, hat bisher Gutscheine erhalten. Seit 01.01.2022 können diese Gutscheine gegen Geld umgetauscht werden. Natürlich können die Gutscheine auch weiterhin zur Zahlung eingesetzt werden. Wichtig: Rückzahlungsansprüche verjähren nach drei Jahren
Abgesicherte Reisegutscheine haben zum 01.01.2022 ihre Gültigkeit verloren. Wenn bisher keine Auszahlung durch den Reiseveranstalter erfolgt ist, muss das Geld eingefordert werden. Verbraucherzentralen haben einen Musterbrief und helfen weiter.
Wer einen Vertrag im Internet schließt, soll ihn einfacher und schneller kündigen können. Zum 1. Juli 2022 gilt für sogenannte Dauerschuldverhältnisse die Pflicht zu einem Kündigungsbutton, mit dem Verbraucher ihre Verträge ohne großes Suchen und Briefeschreiben wieder loswerden können. Bislang sind die Möglichkeiten zur Kündigung oftmals nur nach langwieriger Suche zu finden.
Bei Laufzeitverträgen (Abos von Zeitschriften, Versicherungen, Mitgliedschaften) galt bisher oft, dass sie drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt werden mussten. Ansonsten verlängerten sie sich automatisch um ein weiteres Jahr. Für Verträge, die ab dem 1. März 2022 geschlossen werden, gilt das nicht mehr. Diese Verträge dürfen nur noch eine Kündigungsfrist von einem Monat haben. Wird diese Kündigungsfrist verpasst, dann verlängern sich die Verträge zukünftig nur noch auf unbestimmte Zeit. Die Verträge können dann jederzeit, mit einer Frist von einem Monat, gekündigt werden.
Lieferverträge für Strom und Gas dürfen nicht mehr allein am Telefon abgeschlossen werden. Damit der Vertrag wirksam ist, muss er künftig „in Textform“ (E-Mail, SMS oder Brief) bestätigt werden. Auch bei Kündigung besteht nun Textformerfordernis.
Auch die Einwilligung der Verbraucher zur Telefonwerbung muss dokumentiert und aufbewahrt werden. Dadurch will die Bundesnetzagentur verhindern, dass Kunden am Telefon ein Vertrag aufgedrängt wird.
Bis zu einer Höhe von 300 Euro (bisher 200 Euro) reicht ein Kontoauszug oder Bareinzahlungsbeleg aus, um Spenden als Sonderausgaben geltend zu machen. Es muss ersichtlich sein, wer die Spende in welcher Höhe erhalten hat.
Spenden sind Sonderausgaben ein. Wenn die Spenden mehr als 20% des Gesamtbetrags der Einkünfte übersteigt, kann man einen Teil sofort absetzen und den Rest als Spendenvortag mit ins Folgejahr nehmen.
Auf dem Weg in die Selbständigkeit scheitern Frauen erheblich seltener als Männer, obwohl diese risikofreudiger gründen. Frauen gründen oft mit mehr Engagement, Entschlossenheit, Phantasie und Enthusiasmus, sie gründen meist kleinere Unternehmen als Männer. Existenzgründerinnen haben weniger Eigenkapital, planen aber auch mit weniger Startkapital und stellen so seltener Kreditanträge als ihre männlichen Kollegen. Außerdem bevorzugen sie informelle Geldquellen wie z. B. Familie und Freunde.