Auch wenn das häusliche Arbeitszimmer nicht der Mittelpunkt der Tätigkeit ist, dürfen 2023 Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben in Höhe von 1.260 € geltend gemacht werden. Allerdings nur dann, wenn kein anderer Arbeitsplatz, von dem aus Büroarbeiten erledigt werden können, vorhanden ist. Seit 01.01.2023 handelt es sich dabei um einen Pauschbetrag, d. h. die tatsächlichen Kosten müssen nicht mehr nachgewiesen werden. Wenn die Voraussetzungen für die Anerkennung des Arbeitszimmers nicht für das ganze Jahr vorliegen, dann muss der Betrag durch zwölf geteilt werden und kann nur für die anerkannten Monate in Anspruch genommen werden. Der Pauschbetrag 2023 ist personenbezogen. Arbeiten mehrere Personen in dem Arbeitszimmer, kann der Pauschbetrag für jede Person abgezogen werden.
Wenn Weiterbildungen als Bildungsurlaub anerkannt sind, haben Sie vielleicht einen Anspruch auf bezahlten Extraurlaub. Neben fachlicher Weiterbildung zählen auch Marketing- und Führungskräftetrainings, aber auch Prävention und Seminare über Achtsamkeit und Resilienz dazu. Diese Seminare sind frei wählbar und können auch im Ausland stattfinden. Die Kosten für das Seminar trägt der Arbeitnehmer, der Arbeitgeber stellt die Beschäftigten für den Zeitraum des Bildungsurlaubs frei. Aber die Regeln sind in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich, bitte vorher informieren.
Für 2023 wurde die Midi-Job-Grenze um 400 € angehoben. Nun müssen zwischen einem Verdienst von 520,01 € und 2.000 € Arbeitnehmer*innen nicht die vollen Sozialbeiträge zahlen, da es sich um ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis handelt. Damit sollen Beschäftigungsverhältnisse, die über den Minijob hinausgehen, attraktiver werden und Arbeitnehmende sozial abgesichert werden.
Alleinerziehende haben bei der Lohn- und Einkommensteuer einem besonderen Freibetrag, wenn keine weitere erwachsene Person im Haushalt lebt, das Kind bei ihnen wohnt und wenn sie für das Kind Kindergeld oder den Freibetrag erhalten. Dieser Entlastungsbetrag wurde zum 1. Januar 2023 um 252 Euro auf 4.260 Euro angehoben.
Durch die Berücksichtigung im Steuerrecht sollen alleinstehenden Alleinerziehenden wegen der verteuerten Haushaltsführung entlastet werden.
Der Entlastungsbetrag erhöht sich für jedes weitere Kind um 240 €
Die Arbeitgebermarke ist für die Personalarbeit ein wichtiger Aspekt. Durch gut durchdachte Marketingkonzepte für das Employer Branding positionieren sich Unternehmen vorteilhaft am Arbeitsmarkt und bilden damit die Grundlage für eine erfolgreiche Personalarbeit. Das Ziel ist nicht nur die Motivation und Steigerung der Zufriedenheit der Mitarbeiter*innen, sondern auch die Gewinnung neuer Talente.
Wir entwickeln individuelle Recruiting-Strategien für die ausgesuchten Zielgruppen und ermitteln die geeigneten Kommunikationskanäle. Bewerber*innen erwarten eine individuelle und vor allem persönliche Kommunikation. Unseren Active Sourcing-Maßnahmen und unser großes Netzwerk helfen uns spannende Kandidat*innen zu finden und von den individuellen Vorteilen des neuen Aufgabenbereichs zu überzeugen.
Kostenfreies Einzelcoaching für Gründer (m/w/d), die Leistung von der Agentur für Arbeit erhalten und über einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) verfügen.
Wir bieten für Gründer (m/w/d), die sich aus der Arbeitslosigkeit selbstständig machen wollen, ein Einzelcoaching, das genau auf die Anforderungen der Geschäftsidee abgestimmt wird und das den Bedürfnissen schon in der ersten Phase der Unternehmensgründung gerecht wird. Gemeinsam mit den Gründern (m/w/d) erarbeiten wir ein betriebswirtschaftlich orientiertes und tragfähiges Unternehmenskonzept und beantworten alle Fragen rund um die Neugründung.
Themenbeispiele:
Unternehmensplanung und -organisation, kaufmännische Grundlagen, Buchführung und Rechnungswesen, Einnahmen-Überschuss-Rechnung, rechtliche Rahmenbedingungen, Versicherungen, Markt und Wettbewerb, Marketing und Werbung, Preisfindung und Kalkulation, Kapitalbedarfsplanung, Investitionsbedarf, Liquiditäts- und Rentabilitätsberechnung, Fördermöglichkeiten, DSGVO, Forderungs- und Krisenmanagement, Personalmanagement
Ziel:
Grundlagenvermittlung und Hilfe für die Erstellung eines tragfähigen Businessplans
Jede Geschäftsidee benötigt individuelle Beratungsthemen, die wir auf das Vorhaben abstimmen und praxisnah vermitteln. Wir bieten keine Patentrezepte, sondern qualitativ hochwertige Angebote, mit denen wir den Teilnehmern (m/w/d) wichtige Impulse geben.
Wir unterstützen Sie mit einem individuellen, auf Ihre Geschäftsidee abgestimmten Coaching, mit theoretischer Grundlagenvermittlung und konkreten Lösungsvorschlägen, damit Sie Ihre Existenz durch die selbstständige Tätigkeit sichern und Ihre Ziele verwirklichen.
Seit dem 1. Januar 2023 ist ein Notvertretungsrecht für Ehegatten und Lebenspartner*innen in Kraft getreten. Bislang haben Partner*innen im Krisenfall nicht automatisch eine Entscheidung fällen dürfen. Das ändert sich nun. Die Neuregelung gibt dem Partner oder der Partnerin für einen Zeitraum von sechs Monaten die Möglichkeit, in Gesundheitsangelegenheiten oder über eine kurzfristige freiheitsentziehende Maßnahme zu entscheiden. Für diese Zeit ist auch der Arzt oder die Ärztin von der Schweigepflicht entbunden und darf Auskunft geben. Wer nicht will, dass der Partner oder die Partnerin das Notvertretungsrecht ausübt, kann schriftlich widersprechen oder eine andere Person bevollmächtigen.
Seit 01.01.2023 ist das „Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten“ in Kraft. Großunternehmen (ab 3000 Mitarbeitern, ab 2004 ab 1000 Mitarbeitern) sind zukünftig für die Einhaltung von Menschenrechten und ökologischen Standards entlang ihrer Lieferketten verantwortlich, müssen Risiken für Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörung bei direkten und eventuell sogar bei indirekten Zulieferern ermitteln und bei Bedarf Gegenmaßnahmen ergreifen. Großunternehmen müssen Daten über die gesamte Lieferketten haben, vom Rohstoff bis zum Produkt, das in den Verkauf geht. Dadurch müssen auch kleinere Unternehmen agieren und zuarbeiten. Der Aufwand ist nicht zu unterschätzen.
2022 liegt hinter uns, mit all seinen Höhen, aber auch Tiefen und Krisen. Es war für uns alle herausfordernd, aber es gab sicher bei Ihnen/Euch auch schöne Momente.
Lasst uns mit Zuversicht und positivem Blick in das kommende Jahr schauen, damit wir die Vergangenheit als Anlass zu einer motivierten Veränderung nehmen können.
Wir möchten auch die Gelegenheit nutzen und Danke sagen, Danke für das Vertrauen und die gewinnbringende Zusammenarbeit. Natürlich freuen wir uns auf neue Herausforderungen und gemeinsame spannende Projekte die uns das kommende Jahr bringen wird.
Wir wünschen Ihnen/Euch einen guten Start in das neue Jahr, viel Glück und Erfolg in 2023, aber vor allem Gesundheit und viele persönliche Glücksmomente.
Wir sind voller Vorfreude auf die kommenden besinnlichen Feiertage und wünschen Ihnen ein wundervolles Weihnachtsfest. Wir hoffen, dass Sie die stressigen Arbeitstage hinter sich lassen und im Kreis Ihrer Lieben Kraft für das neue Jahr tanken können. Vielleicht finden Sie Zeit, um zur Ruhe zu kommen und um neue Pläne für die Zukunft zu schmieden. Mögen alle Ihre Wünsche in Erfüllung gehen.