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Midi-Job-Grenze wurde angehoben

Für 2023 wurde die Midi-Job-Grenze um 400 € angehoben. Nun müssen zwischen einem Verdienst von 520,01 € und 2.000 € Arbeitnehmer*innen nicht die vollen Sozialbeiträge zahlen, da es sich um ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis handelt. Damit sollen Beschäftigungsverhältnisse, die über den Minijob hinausgehen, attraktiver werden und Arbeitnehmende sozial abgesichert werden.

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  • Letzte Änderung am Sonntag, 04 Februar 2024 16:09