Honigkauf und Kennzeichnung von Milchprodukten ab 14.06.2026

Honigkauf und Kennzeichnung von Milchprodukten ab 14.06.2026

Ab dem 14. Juni müssen auf jedem Glas Honig alle Ursprungsländer genannt werden, inklusive Prozentangabe nach Menge. Die Deklarierung „Mischung aus EU- und Nicht-EU-Ländern ist nicht mehr ausreichend. Gläser die vor dem Stichtag abgefüllt wurden, dürfen aber noch verkauft werden. Auch bei Milchprodukten soll es strengere Vorschriften bei der Kennzeichnung geben. Konkretisiert werden z. B.  die Voraussetzungen für Produkte mit der Kennzeichnung „wärmebehandelt“, „pasteurisiert“ oder „laktosefrei“. Dafür gibt es nun verbindliche Vorgaben für die Verarbeitung. Das Prädikat „frisch“ z. B. ist es nur zulässig, wenn das Produkt ungekühlt bei höchstens 8 Grad Celsius ein Mindesthaltbarkeitsdatum von drei Wochen nicht überschreitet. Es gibt eine Identitätskennzeichen mit einem Ländercode, der Zulassungsnummer des Betriebes und das Bundesland, in dem das Produkt zuletzt verpackt/verarbeitet wurde.  Bei fermentierten Produkten (Kefir, Joghurt) und Käse, Butter und Sahne entfällt unter bestimmten Bedingungen die Pflicht für die Zutatenliste. Es gibt aber Übergangsfristen für bestimmte Produkte und etwaige Lagerbestände, damit eine schrittweise Anpassung möglich ist.