Der wichtigste Punkt im Businessplan ist das Leistungsangebot, das auf die Zielgruppe abgestimmt werden muss. Ein tragfähiges Konzept ist der Grundstein zum Erfolg. Folgende Überlegungen sollte man beachten:
Welche gastronomische Einrichtung (Restaurant, Bar, Bistro, Café etc.) wird eröffnet? Wie sind die Öffnungszeiten? Gibt es eine Hauptsaison, oder kann ganzjährig geöffnet bleiben?
Kommen überwiegend Touristen (schneller Service) oder Geschäftsleute (ansprechendes Ambiente)? Sollen Studenten (günstige Preise) oder Familien (kinderfreundliche Speisekarte) angesprochen werden? Welche Events sind geplant? Gibt es Zusatzangebote (Kochkurse, Catering)?
Für den Businessplan gibt es eine grobe Gliederung, an der man sich orientieren kann.
- Zusammenfassung (Executive Summary)
Hier werden alle wichtigen Punkte des Businessplans kurz und übersichtlich zusammengefasst.
- Die Geschäftsidee
Beschreiben Sie hier ausführlich Ihr Vorhaben.
- Die Gründerpersönlichkeit
Wichtig ist die fachliche Eignung des Gründers oder des Gründerteams
- Standort
Denken Sie bei den Ausführungen an die Verkehrsanbindung, Parkmöglichkeiten, Kaufkraft und Kaufverhalten der Zielgruppe usw.
- Rechtsform
- Markt und Wettbewerb
Erläutern Sie neben dem Marktvolumen auch die Konkurrenzsituation und Ihr
Alleinstellungsmerkmal. Beschreiben Sie genau Ihre Zielgruppe und die Vorteile die Sie ihren Gästen bieten.
- Marketing und Vertrieb
Planen Sie umfangreiche Marketingmaßnahmen gerade zu Beginn Ihrer Geschäftstätigkeit ein. Denken Sie auch an Social-Media-Werbung.
- Chancen und Risiken
Schätzen Sie Ihre Erfolgsaussichten realistisch ein. Zeigen Sie aber auch Ihre Stärken und die Chancen auf, die die Gründung erfolgreich machen können.
- Finanzierung
Neben dem Kapitalbedarfsplan müssen Sie ein Finanzkonzept mit der Rentabilitäts- und Liquiditätsberechnung vorlegen.
Die Punkte dieser Gliederung können Sie natürlich verändern und an Ihr Geschäftsmodell anpassen.
Sie benötigen eine Gaststättenerlaubnis (Konzession). In den einzelnen Bundesländern gibt es dafür verschiedene Kriterien. Die für Sie zuständige IHK ist deshalb der erste Ansprechpartner. Denken Sie, dass es rechtliche Vorschriften gibt, die Sie befolgen müssen (Jugendschutz, Preisauszeichnung, Deklaration der Zusatzstoffe, Brandschutz, Hygiene, Ladenöffnungszeiten, GEMA usw.).
Wichtig ist, dass Inhaber und alle Mitarbeiter ein Gesundheitszeugnis haben, das können Sie beim zuständigen Gesundheitsamt beantragen.
Selbstverständlich geben wir Ihnen auch weiterführende Informationen und informieren Sie ausführlich über Fördermöglichkeiten, damit einer soliden Finanzierung nichts im Wege steht.