Liegt das Einkommen unter einer bestimmten Grenze können Mieter, Eigentümer, die die Immobilie selbst nutzen und Bewohner eines Pflegeheims, die keine anderen Sozialleistungen beziehen, Wohngeld beantragen. Wie hoch das Wohngeld ist hängt von der Höhe der Miete und der Anzahl der Haushaltsmitglieder ab. Auf der Internetseite des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen gibt es einen Wohngeldrechner, dann weiß man, ob man berechtigt ist bzw. wie viel man bekommen kann. Keinen Anspruch auf Wohngeld haben Bezieher von Bürgergeld, Sozialhilfe oder Bafög, sie erhalten damit schon Leistungen für Wohnkosten. Wohngeld erhält man ab dem Monat de Antragsstellung, rückwirkend nur im Ausnahmefall möglich, wenn z. B. ein Antrag auf Bürgergeld abgelehnt wurde.