Staatliche Förderung

staatliche foerderung

Förderung der Beratungsleistung

Bei der Gründung Ihres Unternehmens werden Sie von verschiedenen Institutionen unterstützt. Am bekanntesten sind die Programme der KfW.
Bezuschusst werden Beratungen, die der Existenzgründung  oder der Existenzsicherung  Ihres Unternehmens dienen, wenn Sie Ihren Firmensitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland haben.
Beispiele:

KfW Gründercoaching

Für Unternehmensgründungen aus der Arbeitslosigkeit
  • Voraussetzung ist der Bezug von ALG I bzw. ALG II.
  • Im ersten Jahr nach der Arbeitslosigkeit gibt es durch die KfW-Bank einen Zuschuss von 90% auf maximal 4.000,--€.
  • Der Eigenanteil beträgt höchstens 400,-- € zuzüglich 19% MwSt. auf das Gesamthonorar.
  • Eine Beratung vor der Gründung kann nicht gefördert werden
  • Die Beantragung muss vor der Beratung erfolgen.
  • Wir unterstützen Sie bei der Antragstellung

KfW Jungunternehmercoaching

  • in den ersten 5 Jahren der Selbständigkeit.
  • 75% Zuschuss in den neuen Bundesländern und den “Phasing Out“-Regionen Halle, Leipzig, Südwestbrandenburg und Lüneburg , 50% in den alten Bundesländern und Berlin außer der “Phasing Out”-Region Lüneburg für maximal 6.000,-- €. Eigenanteil maximal 1.500,--  (Westvariante 3.000,--)
  • Zuzüglich der gesetzlichen MwSt. auf das Gesamthonorar.
  • Die Beantragung muss vor der Beratung erfolgen
Auch hier unterstützen wir Sie gerne.


Beratungsförderung des Bundes nach einem Jahr Selbständigkeit
75% Zuschuss in den neuen Bundesländern, einschließlich des Regierungsbezirks Lüneburg (50% Westvariante) auf maximal 2.000,--  (Westvariante 3.000,--€). Das Honorar muss komplett beglichen sein.
Nachträgliche Bezuschussung nach Antragstellung bei maximal zwei Projekten pro Bewilligungsperiode (bis 2013)

Weitere Fördermöglichkeiten z. B. durch die Bafa und/oder durch die Investitionsbanken der einzelnen Bundesländer sind möglich.