Kürzungen beim Gründungszuschuss

Bundespräsident Christian Wulff hat bereits kurz vor Weihnachten das neue Gesetz unterschrieben, das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt wurde im Bundesgesetzblatt am 27.12.2011 veröffentlicht, somit treten die Änderungen im Günderzuschuss zum 28.12.2011 in Kraft.

Folgende Änderungen gelten ab 28.12.2011 für Existenzgründer:

Alte Regelung Neue Regelung
  • 90 Tage Restanspruch auf ALG 1
  • 9 Monate Gründungszuschuss plus 300 Euro ist Pflichtleistung, Danach 6 Monate 300 Euro nach Ermessen des Sachbearbeiters pauschal für Versicherungsbeiträge
  • 150 Tage Restanspruch auf ALG 1
  • 6 Monate Gründungszuschuss  ist Ermessensleistung (Kein Rechtsanspruch) Antrag  für zusätzlich 300 Euro muss gesondert gestellt werden, Zahlung nur noch für 9 Monate möglich
  • Die Dauer des Zuschusses wurde in der ersten Bewilligungsphase von 9 Monate auf 6 Monate verkürzt, die zweite Bewilligungsphase wurde von 6 Monate auf 9 Monate verlängert

Bitte beachten Sie auch, dass in Zukunft ein gut ausgearbeiteter Businessplan die Grundlage für die Entscheidung der Agentur für Arbeit sein wird. Nur wenn Sie mit Ihrer Geschäftsidee überzeugen, erhalten Sie den Gründungszuschuss, es besteht kein Rechtsanspruch mehr, da die Bewilligung in eine Ermessensleistung umgewandelt wurde! Das heißt, jede Arbeitsagentur entscheidet individuell über jeden neuen Antrag.  Die Mittel für den Gründungszuschuss wurden drastisch gekürzt, somit wird das Auswahlverfahren deutlich erschwert werden.

Lassen Sie sich unbedingt bei Ihrem Vorhaben von einem Gründerberater helfen, damit Ihre Unternehmensgründung zum Erfolg wird.