Mindestlöhne ab 2012
Erstmalig ab Januar 2012 wird in der Zeitarbeitsbranche ein Mindestlohn festgelegt. Dieser Verordnung hat das Bundeskabinett noch kurz vor dem Jahreswechsel zugestimmt. Außerdem gelten weitere Mindestlohn-Verordnungen für das Dachdeckerhandwerk und die Gebäudereinigung. Zusammen mit diesen neuen Verordnungen gelten in Deutschland nun Mindestlöhne in 11 Branchen mit ca. 4 Mio. Beschäftigten.
Neue Verordnung über eine Lohnuntergrenze in der Arbeitnehmerüberlassung (Zeitarbeit).
Diese Festlegung des Mindeststundenentgelts für die Entlohnung gilt nun für ca. 900.000 Zeitarbeitnehmer
Ab 01. 01.2012 beträgt das Mindeststundenentgelt
- 7,01 Euro für die neuen Bundesländer einschließlich Berlin
- 7,89 Euro für die alten Bundesländer ohne Berlin
- 7,50 Euro/Std. für die neuen Bundesländer einschließlich Berlin
- 8,19 Euro/Std. für die alten Bundesländer ohne Berlin
In der Gebäudereinigung
gilt für die Innen- und Unterhaltsreinigung ab 01.01.2012 folgender Mindestlohn
- 7,33 Euro/Std. (ab 2013 7,56 Euro/Std. ) für die neuen Bundesländer
- 8,82 Euro/Std. ( ab 2013 9,00 Euro/Std. ) für die alten Bundesländer
In der Glas- und Außenreinigung bleiben die Mindeststundenlöhne 2012 unverändert, ab 01.01.2012 wird im den neuen Bundesländern der Mindeststundenlohn auf 9.00 Euro heraufgesetzt.
Im Dachdeckerhandwerk gilt für das Jahr 2012 ein Mindeststundenlohn von nun 11,00 Euro, der ab 2013 auf 11,20 Euro angehoben wird.
In folgenden Branchen sind nun nach dem Arbeitgeber-Entsendegesetz (AentG) die Mindestlohn-Tarifverträge anzuwenden:
- Arbeitnehmerüberlassung (Zeitarbeit)
- Gebäudereinigungsleistungen
- Dachdeckerhandwerk
- Abfallwirtschaft einschließlich Straßenreinigung und Winterdienst
- Bauhauptgewerbe
- Bergbauspezialarbeiten auf Steinkohlebergwerken
- Elektrohandwerk
- Maler- und Lackiererhandwerk
- Sicherheitsdienstleistungen
- Wäschereidienstleistungen im Objektkundengeschäft
- Pflegebranche nach der Rechtsverordnung §11 AEntG
